Aufnahme

Der Weg zu uns

In der Pallotti-Schule können SchülerInnen aufgenommen werden, bei denen ein sozial-emotionaler Förderbedarf durch ein sonderpädagogisches Gutachten festgestellt ist, bzw. bei denen die Empfehlung für eine sonderpädagogische Überprüfung vorliegt. Die zuständige Schulaufsichtsbehörde, das Kultusministerium, kümmert sich auf Antrag der abgebenden Schule und dem Einverständnis der Sorgeberechtigten um die Zuweisung an unsere Schule, oder die Erteilung eines Gutachtensauftrages. In der Regel sind SchülerInnen angefragt, die inklusiv an der zuständigen Regelschule nicht mehr gefördert werden können, oder die auf Initiative von Eltern, Jugendämtern, Kinder- und Jugendpsychiatrien den kleinen strukturierten Rahmen der Förderschule, in Verbindung mit der Betreuung in der Jugendhilfemaßnahme, brauchen.


Deshalb nehmen wir im Sinne der Konzeption ganzheitlicher Erziehung, vorrangig Kinder und Jugendliche auf, die zugleich einen Platz in der Jugendhilfe des Pallotti-Hauses  haben. Freie Schulplätze vergeben wir an Träger anderer Jugendhilfeeinrichtungen und in Ausnahmefällen auch an externe SchülerInnen ohne Jugendhilfemaßnahme. Im Einzelfall kann in der Pallotti-Schule nachgefragt werden, ob freie Schulplätze vorhanden sind.


In Kooperation mit den aufnehmenden FamilienberaterInnen und der Bereichsleitung der entsprechenden Jugendhilfemaßnahme des Pallotti-Hauses nimmt die Schulleitung gleichberechtigt an Informations- und Aufnahmegesprächen teil. Dabei werden offene Fragen über und der Fahrplan für die weitere Beschulung besprochen werden.

Ansprechpartnerin

Agnes Schaadt-Lentes

 

Telefon: 06821 8602-49

E-Mail:a.schaadt-lentes@pallotti-haus-nk.de