Teilstationäre Angebote

Teilstationäre Angebote
Teilstationäre Angebote gelten jungen Menschen im Alter zwischen 6 und 16 Jahren im Zeitraum zwischen Schulende und Heimfahrt (17:00 Uhr oder teilweise später) an 4 oder 5 Tagen der Woche auf der Basis der §§ 32 und 35a SGB VIII. Bis zu 8 junge Menschen werden von Fachkräften (2,0 Stellen) während des Nachmittags bei der Erledigung der Hausaufgaben, in Kleingruppen und Gruppenaktivitäten mit unterschiedlichen Schwerpunkten, sowie bei der Reflexion individueller Probleme und Konflikte begleitet. Wochenend-, Familien- und Ferienaktionen gehören zum Jahresprogramm der Gruppen.
Die enge Kooperation mit Eltern, Jugendamt und Schule bietet den notwendigen haltgebenden Rahmen zur Bearbeitung der im Hilfeplan besprochenen Ziele.