Jugendwohngemeinschaft

Jugendwohngemeinschaft

Männlichen und weiblichen Jugendlichen über 16 Jahre, die nicht mehr in ihr Elternhaus zurückkehren können oder wollen, bieten wir verselbstständigende Wohnformen im Sinne einer Jugendwohngemeinschaft oder des Betreuten Wohnens (s. u.) (Basis §§34 und 35a SGB VIII). In der Jugendwohngemeinschaft besteht die Möglichkeit, mit anderen Jugendlichen bei höherer eigener Verantwortung als dies in einer Wohngruppe der Fall ist, noch selbstständigeres Handeln einzuüben. Aktives Mitarbeiten ist wichtige Voraussetzung für eine gelingende Hilfe.

Die Erarbeitung einer Lebens- und Berufsperspektive sowie die Begleitung bei beruflichen und schulischen Anforderungen gehören selbstverständlich zur Aufgabenstellung der pädagogischen Mitarbeitenden.
Zusätzlich bietet die Jugendwohngemeinschaft einen regelmäßigen Treffpunkt für Ehemalige, bei dem in Sinne des Care-Leaver-Konzepts Beratungsmöglichkeiten gegeben sind.

1,75 Mitarbeitende Stellen stehen zur Betreuung der 5 Jugendlichen zur Verfügung. Während der Zeiten, in denen kein Mitarbeiter vor Ort im Dienst ist, ist eine Rufbereitschaft für die Jugendlichen eingerichtet.