Unsere stationären Angebote

Stationäre Angebote
Jungen Menschen und ihren Familien bieten wir die Möglichkeit, in besonders belasteten Situationen durch eine stationäre Unterbringung Abstand zu gewinnen und daraus neue Perspektiven zu entwickeln. Die Unterbringung erfolgt auf der Basis der §§ 34 oder 35a SGB VIII (für Menschen mit Behinderung: §54 SGB XII) in Verbindung mit dem Hilfeplan-Verfahren. Rückführung in die Familie nach Erreichen der gemeinsam mit dem Jugendamt erarbeiteten Ziele ist vorrangiges Ziel, bei Jugendlichen gegebenenfalls auch eine Verselbstständigung.
Die Hilfen erfolgen in 7-Tage Wohngruppen oder 5-Tage Wohngruppen mit unterschiedlichen strukturellen oder methodischen Schwerpunkten sowie einer Jugendwohngemeinschaft für selbstständigere Jugendliche.