Aufnahme

Aufnahmen
Dem Aufnahmeverfahren kommt als grundlegendem Prozess, in dem die Basis der Zusammenarbeit gelegt und die Rahmenbedingungen der konkreten Hilfe verhandelt und vereinbart werden, eine zentrale Bedeutung zu. Wir räumen daher dem Aufnahmeprozess die ihm angemessene Zeit ein und treiben den dafür notwendigen hohen Aufwand, da wir davon ausgehen, dass die Entlassung mit der Aufnahme beginnt. Zum Aufnahmegespräch laden wir alle ein, die zur Klärung und Bewältigung der geschilderten Probleme beitragen können. Das Aufnahmeverfahren im stationären Bereich wird durch die psychologischen FamilienberaterInnen (sonst durch die jeweilige Bereichsleitung) organisiert und moderiert. Wir halten insbesondere die folgenden Punkte für wichtig:
• Im Rahmen des Aufnahmeprozesses ist es uns wichtig, mit den Eltern bzw. Familien, die zu uns kommen, einen guten Kontakt und eine tragfähige Beziehung herzustellen.
• Wir sehen im Vertrauen der Eltern, ihr Kind in „guten Händen“ zu wissen und im Angebot einer guten, fairen und transparenten Kooperation die Grundlage jeglicher Zusammenarbeit.
• Wir gehen davon aus, dass die Herstellung einer stabilen und vertrauensvollen Beziehung den Familien eher ermöglicht, Gewohntes und in der Vergangenheit Bewährtes in Frage zu stellen und sich auf Neues und Ungewohntes konstruktiv einzulassen und ggf. im Rahmen eines beraterisch/ therapeutischen Prozesses mitzuarbeiten.
• Der Überweisungskontext hilft uns zu verstehen, wer bei der Entstehung des Problems welche Rolle gespielt hat, wer weiterhin zur Aufrechterhaltung des Problems beiträgt und wer bereit ist, an einer Veränderung in Richtung der vereinbarten Ziele mitzuarbeiten. Wichtig ist uns, auch zu klären, wer andere Sichtweisen von den vorgestellten Anliegen der Familie und entsprechend andere Vorstellungen hinsichtlich der Lösung der Probleme hat.
• Wir berücksichtigen, wie weit die Familie selbst einen Problem- bzw. Leidensdruck hat und sie sich in der Lage sieht und motiviert ist, an der Bewältigung der vorgebrachten Probleme mitzuarbeiten.
• Wenn mit der Bewilligung der Maßnahme im Zusammenhang mit Gefährdungssituationen ein Kontrollauftrag oder eine entsprechende Erwartung von Seiten des Jugendamtes oder anderer Institutionen verbunden ist, gehört dieser mit zum Setting.
• Mit der Auftragsklärung und Zielvereinbarung zwischen Familie, Wohngruppe und ggf. Schule und Jugendamt erfahren wir, welche Anliegen und Veränderungswünsche die Familie mit der Jugendhilfemaßnahme verbindet und schließen mit einen für beide Seiten passenden Kontrakt über das, was durch die Jugendhilfemaßnahme erreicht werden soll..
Zu unserem Aufnahmeverfahren gehört, wie bereits beschrieben, ein Aufnahmegespräch mit Familie, Jugendamt und evtl. weiteren Beteiligten sowie den Vertretern des Pallotti-Hauses (Familienberatung, Bereichsleitung Gruppen, Pallotti-Schule). Danach wird eine Zeit des Probewohnens vereinbart, die ca. vier bis sechs Wochen dauert. Diese Zeit wird intern und dann in einem weiteren Gespräch mit den Beteiligten des Aufnahmeprozesses ausgewertet. Danach erst erfolgt bei positiver Bewertung des Prozesses die endgültige Aufnahmeentscheidung durch das Jugendamt.
Aufgrund der hohen Bedeutung, die wir dem Aufnahmeprozess beimessen, nehmen wir nur in seltenen Notsituationen junge Menschen in unsere Gruppen-Inobhut. In der Regel verweisen wir auf die spezielle Inobhutnahme - und Clearingstelle des Landkreises oder vergleichbare Angebote. Natürlich sind wir bei Dringlichkeit bemüht, Aufnahmen zeitnah zu ermöglichen.