Ambulante Angebote

Ambulante Angebote
Schwerpunkt unserer ambulanten Angebote stellt das Familienberatungszentrum (s. u.) dar. Darüber hinaus betreuen wir junge Menschen sowohl im Rahmen des Betreuten Wohnens (nach §34 SGB VIII) als auch in Form Sozialpädagogischer Familienhilfen ( Nachbetreuungen in Form von Erziehungsbeistandsschaften) nach einer stationären oder teilstationären Hilfe (§§ 27, 30, 31 SGB VIII).
Die Ziele werden im gemeinsamen Prozess mit den Familien und dem Jugendamt erarbeitet. Die Durchführung erfolgt durch Fachkräfte der Einrichtung (Erzieher/Sozialpädagogen) im familiären Kontext. Die jeweiligen Stundenkontingente werden seitens des Jugendamtes festgelegt und über Fachleistungsstunde abgerechnet.
Im Betreuten Wohnen leben die Jugendlichen (ab 16 Jahre) bereits selbstständig in einer Wohnung und werden dort stundenweise von einer Fachkraft bei den anfallenden Aufgaben und Verpflichtungen der Schule oder Arbeitsstelle, des Alltags und der Bewältigung von Konflikten unterstützt. Selbstständiges Handeln, Einhaltung der Tagesstruktur, regelmäßiger Arbeitsbesuch, selbstständige Haushaltsführung, Verlässlichkeit und soziales Handeln müssen ausreichend gegeben sein, damit diese Maßnahme erfolgreich sein kann.
Das aktive Mitarbeiten ist wichtige Voraussetzung für eine gelingende Hilfe.
Die Erarbeitung einer Lebens- und Berufsperspektive sowie die Begleitung bei beruflichen und schulischen Anforderungen gehört selbstverständlich zur Aufgabenstellung der pädagogischen Mitarbeiter.
Beim Betreuten Wohnen wird ein Stundenkontingent für die Betreuung mit dem Jugendamt vereinbart, das über Fachleistungsstunde abgerechnet wird.